Das Projekt selbst ist mittlerweile auf eine Sozialhilfereform mit Mindestsicherungselementen geschrumpft. Die neue Mindestsicherung ist im Wesentlichen die alte Sozialhilfe. Sie ersetzt nicht die Sozialhilfe, sondern baut sich in das bestehende System der neun Bundesländerregelungen ein. Es wird weiter neun verschiedene Standards geben. In den meisten Punkten bleibt die Ausgestaltung zentraler Elemente den Landesgesetzgebern bzw. den Vollzugsrichtlinien der Behörden überlassen. Das führt die strukturellen Fehler des alten Sozialhilfesystems weiter. Ausgangspunkt der Sozialhilfereform war ja die stärkere Harmonisierung des unteren Netzes zu einer grundrechtsorientierten, bürgerInnenfreundlichen Sozialleistung, die nicht mehr in das Belieben neun unterschiedlicher Länderregelungen gestellt ist. Davon sind wir jetzt wieder weit entfernt. Als Verbesserungen bleiben nach heutigem Stand die Krankenversicherung, der Wegfall des Regresses, eine Bescheidpflicht und die Gleichstellung von Alleinerziehenden mit Alleinstehenden.
Ungelöste Fragen der so genannten Mindestsicherung sind noch immer die Wohnkosten, die Hilfen in besonderen Lebenslagen, die Verbesserung des Vollzugs, die Reform des Arbeitsmarktservice und die Handhabung des Verschlechterungsverbots. Angesichts der wachsenden sozialen Notlagen kann es keine halben Lösungen für ganze Probleme geben. Es kann keine Mindestsicherung geben, die diesen Namen verdient, ohne dass die tatsächlichen Wohnkosten für Armutsbetroffene abgedeckt werden, ohne die Sicherung österreichweiter Standards bei existentiellen Nöten in besonderen Lebenslagen (kaputter Boiler, Geburt, Schulsachen etc), ohne eine Reform des Vollzugs der Sozialhilfe in den Ländern und ohne Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Die Mindestsicherung hilft nur dann, wenn es passende Angebote für die Betroffenen gibt. Wenn "workless poor" nicht in "working poor" verwandelt werden mit prekären, nachhaltig dequalifizierenden Jobs. Wenn die vielfältigen Problemlagen wie Wohnen, Kinderbetreuung, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Schuldenregulierung bearbeitet werden. Wenn der ganze Mensch in den Blick kommt.