Der Kriminalsoziologe Dr. Arno Pilgram im Augustin-Gespräch ? Teil 1
Als Erstes den Strafvollzug für Jugendliche abschaffen ...
Dr. Arno Pilgram, Leiter des Wiener Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie, sprach mit dem Sozialexperten Martin Schenk über die Gründe der Explosion der Häftlingszahlen und über die Inaktivität der österreichischen Rechtspolitik. Das Gespräch ist eine Aufzeichnung eines Interviews für Radio Augustin.
In einer Studie aus dem Institut, in dem Sie arbeiten, ist zu lesen, dass die Richter aus dem Grauen Haus (Landesgericht) in Wien härter und strenger strafen als im übrigen Österreich, dass es abe im Westen Österreichs keineswegs mehr Kriminalität oder höhere Rückfallsquoten gibt. Würde die Strafvollzugs-Praxis von Innsbruck z. B. in ganz Österreich angewendet werden, könnte die Insassenanzahl der Gefängnisse innerhalb von 5 Jahren um 24 Prozent gesenkt werden. Würde man hingegen die so genannte Wiener Praxis verallgemeinern, hätte man eine Steigerung von 13 Prozent. Warum ist das so?
Anhand dieser Rechenbeispiele kann man aufzeigen, dass es innerhalb der bestehenden Rechtsordnung genügend Spielraum gibt, die Gefangenenzahlen auszugleichen. Es kommt also nicht nur auf das Gesetz an, sondern auch auf die Handhabung, welche durch eine bestimmte Philosophie gesteuert wird. Da erkennt man an den einzelnen Gerichtssprengeln Österreichs einiges an unterschiedlicher Philosophie. Die Frage, woher das kommt, ist nicht so leicht zu beantworten.
Zeitungen berichten ständig von überbelegten Haftanstalten, es kursieren Pläne, Gefängnisse im Ausland, z. B. Rumänien zu errichten. Wie ist diese Entwicklung zu erklären?
Wir hatten durchaus schon Gefangenenzahlen in dieser Größenordnung, selbst nach der Strafrechtsreform Anfang der 80er Jahre. Allerdings hat man sich dann darauf verstanden, etwas dagegen zu unternehmen, und dank eines politischen Konsenses konnte Ende der 80er Jahre der niedrigste Stand, den es in Österreich je gegeben hat, erreicht werden: nämlich unter 6000 Gefängnisinsassen, im Vergleich zu ca. 9000 Menschen, die jetzt einsitzen. Heute nimmt man die Herausforderung nicht wirklich wahr; der Istzustand kommt zudem manchen Leuten durchaus recht. Dahinter stehen aber auch andere Phänomene, die dann im Gefängnis ihren Niederschlag finden.
Gibt es empirische Hinweise auf die Kriminalitätsentwicklung? Zeitungen berichten uns täglich vom Ansteigen der Kriminalität. Ist diese wirklich so massiv explodiert?
Beobachten kann man, dass die Zahl der Anzeigen, die die Polizei registriert und meldet, seit dem Jahr 2000 massiv, um ca. 30 Prozent, angestiegen ist vor allem in Wien. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um Vermögensdelikte im Eigentumsbereich, die Hälfte davon sind wiederum Trickdiebstähle in öffentlichen Verkehrsmitteln. Längerfristiger kann man eine Steigerung bei den Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz registrieren. Die von der Polizei erfassten Tätergruppen sind in einem doch stark steigenden Ausmaß Fremde und Personen ohne verfestigten Aufenthalt. Dass nun auf ansteigende Kriminalität auch vollere Gefängnisse folgen müssen, ist nicht zwingend. In den schon erwähnten 80er Jahren ist im Vergleich dazu die Kriminalität auf Anzeigenebene konstant geblieben und trotzdem die Gefangenenzahl um ein Drittel gesunken. Anders der aktuelle Trend: Das Ausmaß an Strafanzeigen hinterlässt noch stärker Spuren in den Gefängnissen.
Es gibt also keinen dramatischen Zusammenhang zwischen den Phänomenen Kriminalität, Gesetzesübertritt, Anzeigen und der Anzahl der Verurteilungen?
Einerseits gibt es soziale, gesellschaftliche Phänomene wie steigende Anzeigen gegen Drogendealer wegen ihrer Herkunft oder Anstieg der Anzeigen von Vermögensdelikten, die als gewerbsmäßig qualifiziert werden, von Menschen aus osteuropäischen Staaten , denen man nur durch Inhaftierung Herr zu werden glaubt. Justiz und Polizei überspielen damit ihre Ratlosigkeit diesen Phänomenen gegenüber. Die Zuwachsraten der Gefangenen rekrutieren sich aus drei Gruppen: Schwarzafrikaner, die im Zusammenhang mit Drogenbesitz und Handelsverdacht festgenommen werden; Osteuropäer als Diebstahlsdelinquenten; schließlich Österreicher, die psychisch krank sind oder als schwierig gelten und im Maßnahmenvollzug sind. Auch die durchschnittliche Zeit, die die Betroffenen in Haft verbringen, nimmt zu, was ebenso zum bestehenden Gefängnisüberbelag führt. Der basiert aber auch auf der Inaktivität der Rechtspolitik. Die Entwicklung wird hingenommen. Es gibt keine Überlegungen zur Strafrechtsreform, zu Alternativen zum Einsperren, beziehungsweise was man präventiv verbessern könnte.
Wie schaut es mit Jugendkriminalität bzw. mit dem außergerichtlichen Tatausgleich aus? Der Jugendgerichtshof wurde geschlossen, was passiert nun mit solchen Straftätern?
Den Außergerichtlichen Tatausgleich, seit den frühen 80er Jahren vor allem bei Jugendlichen angewandt, gibt es nun auch im allgemeinen Strafrecht, er wird aber eher nur im Bereich der geringfügigen Kriminalität angewendet. Wobei es auch hier regionale Unterschiede gibt: so wird etwa in Westösterreich viel mehr Gebrauch davon gemacht. Der JGH und das Jugendgerichtliche Gefangenenhaus wurden in das so genannte Graue Haus integriert, zu einem Zeitpunkt, als die Gefangenenzahlen noch relativ niedrig waren. Durch das Ansteigen der Insassen ist die Situation der jugendlichen Gefangenen schwieriger geworden. Nach einem Wechsel in der Staatsanwaltschaft für Jugendliche ist die Anzahl jugendlicher Verurteilter wieder zurückgegangen, weil den Haftersuchen der Polizei nicht mehr so ohne Weiteres Rechnung getragen wird. Konkret sind zurzeit ca. 70 Jugendliche im Grauen Haus inhaftiert. Der Außergerichtliche Tatausgleich war zunächst einmal eine echte Alternative zum Strafverfahren, bei den Jugendlichen war er die erste und einzig praktizierte Diversionsmaßnahme. Inzwischen steht er in einer Reihe mit Maßnahmen wie der Erbringung gemeinnütziger Leistungen, der Geldbuße, mit Anordnung von BewährungshelferInnen oder anderen Auflagen und entsprechenden Angeboten, damit das Verfahren eingestellt wird. Und in dieser Speisekarte von anderen Diversionsmaßnahmen rutscht sozusagen die Wiedergutmachung, die unmittelbare Einigung mit den Geschädigten in den Hintergrund und droht verdrängt zu werden von sanktionsähnlichen Maßnahmen, wie z. B. der Geldbuße. Durch diese wird zwar ebenfalls eine formelle Verurteilung vermieden, aber das Element der eigenständigen Konfliktverarbeitung zwischen den Beteiligten geht im Augenblick etwas verloren.
Was gäbe es für Modelle, um mit jugendlichen Verurteilten adäquat umzugehen?
Die grundsätzliche Frage ist, wie weit man den Jugendhaft- und Strafvollzug überhaupt braucht. Generell sind das Abschaffungskandidaten. Wenn man aber die Gefängniszelle für Jugendliche für unausweichlich betrachtet, dann wäre es wichtig, im Strafvollzug den Bezug zur Lebensrealität der jungen Straftäter also zur Ausbildung, zur Familie möglichst zu erhalten, was aber genügend Personal voraussetzt.
Teil 2 des Interviews – Thema: Die Zielstellungen der im Vorjahr vom Gesprächspartner und anderen gegründeten Kriminalpolitischen Initiative erscheint in der nächsten Ausgabe.