Im Bewusstsein, damit eine gute Lösung gefunden zu haben, mailte ich den Text „zur Kenntnisnahme“ an die Team-Mitglieder/innen, die ihre Skepsis gegenüber Elternwahrnehmungen artikuliert hatten. Das Feedback ließ nur eine Schlussfolgerung zu: Klassisches Begräbnis eines Artikels, dessen Realisierung keinen geringen zeitlichen Aufwand erfordert hatte. Presserechtliche Gründe (es fehlt eine Stellungnahme des von den Eltern angegriffenen Jugendamts) und der Umstand, dass die Schilderung der familiären Verhältnisse im beschriebenen Fall keineswegs für die Belassung der Kinder im Familienverband spricht, sondern im Gegenteil für die „Befreiung“ der Kinder aus einer elterngewaltschwangeren Wohnung, ließen schlussendlich keine andere Wahl zu. Das alles passierte kurz vor Redaktionsschluss; das Zurücknehmen des Textes hinterließ eine eineinhalb Zeitungsseiten umfassende Lücke, die nun rasch – und qualitativ – zu füllen war; außerdem macht es den Stress nicht milder, wenn man parallel dazu auch mit der „zensurierten“ Autorin kommunizieren muss. Ich weiß in diesem Moment nicht, wie sie reagieren wird.
In denselben Tagen vor Redaktionsschluss machte eine überraschend schnelle Entscheidung des Wirtschaftsministers Bartenstein meinen Text über das Anlaufen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens – Thema: Leitbild zur Augarten-Entwicklung – obsolet. Diese Entscheidung für ein Bauprojekt eines Privatmanns im Augarten (ein Bundesgarten, also ein öffentlicher!). Die Kritik des Partizipations-Prozesses, im Zentrum der ersten Version, wurde hinfällig: es ist sinnlos, Leichen zu besseren Menschen zu erziehen, und die Bürgerbeteiligung ward zur Leiche, nachdem Bartenstein sein Ja zum Knabenkristall gab und das parkverträgliche und kulturpolitisch interessante Gegenprojekt des Filmarchivs zum Tod verurteilte. Es galt, bis knapp vor Redaktionsschluss, die sich überschlagenden Meldungen zum „Kampf um den Augarten“ mitzuverfolgen und auf der Basis der aktuellst möglichen Informationen einen völlig überarbeiteten Beitrag zu verfassen. Doppelte Arbeit wegen des Bartenstein-Pühringer-Deals (Immobilienhai Pühringer ist der Investor der höchst umstrittenen Knabenkonzerthalle).
Im Folgenden die beiden Versionen. In der ersten Version überwiegt noch die Auseinandersetzung zum Thema Bürgerbeteiligung – da war noch offen, welchen Grad von Demokratie die Politik zulassen würde. In der zweiten Version der
Ernüchterung ist das Bürgerbeteiligungsversprechen als Farce rasch abgehandelt. Nun geht es darum, den AnrainerInnen und ParkbenützerInnen zu helfen, den Deal außerparlamentarisch zu bekämpfen – wie damals die Kraftwerk-Hainburg-Entscheidung. Und auch der ältere Versuch der Durchsetzung privater Partikularinteressen im öffentlichen Park, das Datenspeicherprojekt im Flakturm, verdient Widerstand.