Geht´s mich was an? Angstmachen gilt nichttun & lassen

Von Studierenden wird wie von jeder Person, die aus einem Drittstaat kommt, ein monatlicher Nettounterhalt von rund 900 Euro gefordert. Das hat die logische Folge, dass sehr viele Studierende arbeiten müssen – mit allen Risiken für den nachzuweisenden Studienerfolg.

Also arbeitet auch Herr A., und wie das Leben so spielt, wird die Arbeit immer wichtiger und das Studium läuft auf Sparflamme. In den meisten Fällen ist das für das Aufenthaltsrecht brandgefährlich. Herr A. hat Glück, er ist Türke, und da gibt es ein Uralt-Abkommen aus 1960 und Ausführungsbestimmungen aus den 1980er-Jahren. Damit ist ein gradueller Übergang in eine Niederlassungsbewilligung mit Arbeitsmarktzugang möglich. Eine eigene Kategorie Aufenthaltsrecht gab es bis 2005, dann hat ein Legist beschlossen: «Brauch‘ ma net» – und seither dauern die Verfahren ewig, weil der «richtige» Titel gesucht werden muss, der nur ein «am besten passender» sein kann.

Das Verfahren von Herrn A. ist also offen, über Monate, und was teilt die MA 35 als Niederlassungsbehörde seiner Arbeitsstelle mit? «Die Beschäftigung ist wegen der Erhöhung des Umfangs unrechtmäßig.» Das – zuständige – AMS sieht das zwar nicht so, aber die Firma will keinen Ärger und beendet das Arbeitsverhältnis.

Nach dieser Kündigung geht Herr A. zum AMS, meldet sich arbeitsuchend, schließlich findet er selbst eine neue Stelle. Alles wieder gut? Nein – jetzt fehlt die Beschäftigungsdauer, im Beschluss von 1980 ist nur eine «Beschäftigung von zumindest einem Jahr bei einem Arbeitgeber» rechtsbegründend. Der Beamte triumphiert, lehnt ab und wir müssen Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht schreiben. Mit guten Chancen, denn das ist nicht der erste derartige Fall.

Ein anderer Studierender war in einer vergleichbaren Situation, das Verwaltungsgericht gab ihm recht, die Unschädlichkeit der «unfreiwilligen Arbeitslosigkeit» haben wir dort mit dem Europäischen Gerichtshof im Rücken auch schon geltend gemacht, und die Richterin ist dem explizit gefolgt. Wegen der angeblich «zu weit gehenden» Rot-Weiß-Rot-Karte plus ging das BMI in Amtsrevision, hat die Anerkennung der «unfreiwilligen Arbeitslosigkeit» aber explizit außer Zweifel gestellt.

Warum also der faule Zauber? Weil nicht alle Betroffenen den Weg zu einer Beratungseinrichtung rechtzeitig finden? Liebe Beamt_innen, vergesst den Plan, die Studierenden reden untereinander, und wir zählen die Überstunden nicht, schon wegen der «Rechtshygiene».


Helping Hands, Peter Marhold