Komm, wir basteln ein Gesetz: Neue «Staatszielbestimmung» soll die Verhinderung von Bauprojekten verhinderntun & lassen

Die Anlassgesetzgebung wird gemeinhin als «eine durch Hektik geprägte, überstürzte und damit meist unsystematische gesetzgeberische Reaktion» verstanden, die ihren Ausgang in einem konkreten Ereignis hat und in den Wellen, die es schlägt. Diesmal: Flughafen Wien Schwechat.Wir erinnern uns, es sollte eine dritte Piste gebaut werden, die das Bundesverwaltungsgericht wegen der hohen CO2-Belastung nach langen Verfahrensrunden für «nicht genehmigungsfähig» erklärt hat. Ärger auf Seiten der Befürworter_innen: wenig überraschend, durchaus verständlich. Nun sitzen diese Befürworter_innen, zu denen nicht nur die Flughafen Wien AG zählt, sondern unter anderem auch das Land Niederösterreich, sein ehemaliger Landeshauptmann und der Bundesinnenminister, was die Gestaltung so einer Demokratie betrifft, offenbar auf einem ziemlich langen Ast. Die Parlamentsklubs der Koalition haben eine neue «Staatszielbestimmung» vorgelegt, um solcherlei Öko-Spompanadeln (das finale ­Argument gegen die dritte Piste war schließlich der Klimaschutz) zukünftig zu unterbinden. Die Bestimmung sieht vor, dass wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Umweltinteressen gleichrangig behandelt werden sollen. Dass das mit dem unterzeichneten Klimavertrag nicht vereinbar ist, liegt auf der Hand. Dass es klimapolitisch ein Schritt in die ganz falsche Richtung ist, auch. Wobei man natürlich argumentieren könnte: Der volkswirtschaftliche Nutzen der dritten Piste ist sowieso nicht gegeben, also würde sie auch nach zukünftiger Verfassungslage abgelehnt.

Staatsziele sind in der Verfassung festgelegt und werden über zusätzliche Gesetze oder Verordnungen umsetzbar gemacht: In Österreich gehören zu den Staatszielen etwa die Neutralität, das Wiederbetätigungsverbot, die Geschlechtergleichstellung oder – ein Treppenwitzchen am Rande – der Umweltschutz.