TUNMAG: Mamas Mindestsicherungtun & lassen

Der Alltagsverstand hat nicht ausgereicht, da musste der Verwaltungsgerichtshof her: Seit dem Jahr 2012 bemüht sich eine alleinerziehende Frau, Mutter von zwei minderjährigen Kindern, wohnhaft in Salzburg, um Aufstockung ihres Einkommens aus den Mitteln der Mindestsicherung. Die Frau arbeite in Teilzeit als Pflegehilfe, das Geld reicht nicht, um Miete und Lebensunterhalt der Familie zu bestreiten. Ihr Antrag wird abgelehnt, Begründung: Der achtjährige Sohn habe einen Bausparer, der zuerst anzuzapfen sei, bevor man das Land zur Kassa bittet.Schließlich droht hier schon wieder der in Österreich allseits beschworene «Missbrauch» des Sozialstaats: Könnte ja jede ihr Großkapital auf Kinderkonten parken – nicht vielleicht, um denen eine Ausbildung zu ermöglichen und den Kreis der Armut zumindest in der nächsten Generation zu durchbrechen, sondern, genau!, um dem Land Salzburg ein paar hundert Euro aus der Tasche zu ziehen.

Nein, sagt der Verwaltungsgerichtshof: Liebes Salzburg, deine minderjährigen Kinder zahlen nicht die Mindestsicherung ihrer Eltern. Die zahlst du schön selber! Mit Unterstützung der Arbeiterkammer bekam die Frau diesen Juli endlich Recht. Wie sie die letzten vier Jahre finanziert hat, ist dem Land egal. Eva Stöckl, Sozialrechtsexpertin der Arbeiterkammer, ruft dazu auf, ablehnende Bescheide zur Mindestsicherung prüfen zu lassen; die Behörden treffen nämlich nicht immer rechtlich richtige Entscheidungen.

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